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AGB´s


Allgemeine Geschäftsbedingungen von fotosubjektiv

Datenschutz: Diese Webseite ist nur zum Betrachten unserer Bilder gedacht. fotosubjektiv erhebt keine Daten und setzt keine Cookies.

1. Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle von fotosubjektiv durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen.
2. Sie gelten als vereinbart mit Entgegennahme der Lieferung oder Leistung bzw. des Angebots von fotosubjektiv durch den Kunden. Spätestens jedoch mit der Annahme des Bildmaterials zur Veröffentlichung, Verwendung, Nutzung usw.
3. Die AGB gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung, auch ohne ausdrückliche Einbeziehung, auch für alle zukünftigen Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen von fotosubjektiv.
4. Fotografien im Sinne der AGB sind sämtliche Werke von fotosubjektiv, gleich in welcher technischen Form sie vorliegen (z.B. Fotoabzug, Diapositiv, Negativ, digitale Träger, sonstige Bildträger).
5. Gestaltungsberatungen und Konzeptionen sind eigenständige Leistungen von fotosubjektiv. Sie können von fotosubjektiv gesondert in Rechnung gestellt werden, soweit sie in dem erteilten Fotoauftrag nicht enthalten sind und vom Auftraggeber zusätzlich gewünscht werden.
6. Durch den Auftrag anfallende Nebenkosten (z.B. Material- und Laborkosten, Modellhonorare, Stylistenhonorare, Requisiten und Spezialgeräteverleih, Reisekosten, Spesen usw.) gehen zu Lasten des Auftraggebers, sofern nichts anderes vereinbart wurde, z. B. Pauschalangebote.
7. Alle von fotosubjektiv berechneten Honorare und sonstige Entgelte verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Rechte und Pflichten im Verhältnis zwischen dem Auftraggeber und fotosubjektiv

8. Sinn und Zweck des Vertragsverhältnisses zwischen Auftraggeber und fotosubjektiv ist die Abtretung urheberrechtlicher Nutzungsrechte an den Auftraggeber. Als Urheber ist fotosubjektiv alleiniger Inhaber aller Verwertungsrechte an seinem Werk, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
9. fotosubjektiv überträgt dem Auftraggeber urheberrechtliche Nutzungsrechte zu dem vertraglich vereinbarten Zweck. Die Übertragung darüber hinausgehender Nutzungsrechte (z.B. räumlich, sachlich oder zeitlich unbeschränkte Nutzungsrechte) bedarf einer gesonderten Vereinbarung.
10. Die Weitergabe urheberrechtlicher Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Zustimmung von fotosubjektiv. Entgegenstehende Vereinbarungen bedürfen ebenfalls der Schriftform.
11. Bei der Verwendung seines Werkes hat fotosubjektiv Anspruch, als Urheber benannt zu werden.
12. Jede Art von Vervielfältigung oder Reproduktion auf andere Bildträger bedarf - soweit sie über die vertraglich vereinbarte Nutzung hinausgeht - der Zustimmung von fotosubjektiv.
13. Veränderungen des Bildmaterials durch Foto-Composing, Montage oder durch elektronische Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von fotosubjektiv und nur bei Kennzeichnung mit [M] gestattet. Auch darf das Bildmaterial nicht abgezeichnet, nachgestellt, fotografiert, oder anderweitig als Motiv benutzt werden.
14. Der Auftraggeber stellt fotosubjektiv nach Veröffentlichung Belegstücke unaufgefordert zur Verfügung.
15. fotosubjektiv hat das Recht, für einen Auftraggeber erstellte Fotografien für Eigenwerbung und Eigenpräsentation zu nutzen.

Gewährleistung, Haftung, Stornierung, Mängelrügen, Zahlung

16. fotosubjektiv verpflichtet sich, bei Ausführung eines Auftrages größtmögliche Sorgfalt walten zu lassen. Schadensersatzansprüche gegen fotosubjektiv sind nur bei grob fahrlässigem Handeln oder Vorsatz möglich, der Ersatz eines etwaigen mittelbaren Schadens ist ausgeschlossen.
17. fotosubjektiv ist verpflichtet, die zur Ausführung des Auftrages erforderlichen Erfüllungsgehilfen mit größtmöglicher Sorgfalt auszusuchen. fotosubjektiv haftet für seine Erfüllungsgehilfen nur dann, wenn diese den Schaden durch vorsätzliche oder grob fahrlässige Vertragsverletzung herbeiführen.
18. Leistungszeiten und Leistungsfristen sind ohne schriftliche Bestätigung unverbindlich. Die Lieferung erfolgt auf Gefahr des Auftraggebers.
19. Der Vertrag kann von beiden Seiten unbeschadet der Rechte aus § 326 BGB nur aus wichtigem Grund gekündigt werden. Wird er aus einem Grund gekündigt, den fotosubjektiv zu vertreten hat, so sind die bis zur Kündigung erbrachten Leistungen zu vergüten. In allen anderen Fällen ist darüber hinaus für die vertraglich noch nicht erbrachten Leistungen 20 % der auf diese Leistungen vereinbarten Vergütung zu entrichten.
20. Widerrufsbelehrung: Auftraggeber haben das Recht eine Buchung, ohne Angabe von Gründen, innerhalb von 14 Tagen zu widerrufen, es sei denn, dass fotosubjektiv im Sinne des Vertrages mit der Arbeit bereits begonnen hat.
21. Mängelrügen müssen unverzüglich, spätestens aber binnen 8 Tagen nach Übergabe des Werkes schriftlich erfolgen und bei fotosubjektiv eingegangen sein. Danach gilt das Werk in Bezug auf offene Mängel als vertragsgemäß und mängelfrei geschaffen. Für nicht erkennbare Mängel gilt die gesetzliche Verjährungsfrist von 2 Jahren, gerechnet ab der Lieferung.
22. Der Rechnungsbetrag ist bei Rechnungserhalt fällig und zahlbar. Bei größeren Aufträgen (3.000,- EURO) ist fotosubjektiv berechtigt, Vorauskasse bis zu 30% des Auftragswertes zu verlangen. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe der gesetzlichen Bestimmungen zu zahlen. Der Auftraggeber kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung aufrechnen. Vereinbarte Nutzungsrechte gehen erst mit der vollständigen Zahlung an den Auftraggeber über.
23. Fotografien sind per Einschreiben zu versenden. Die Gefahr des zufälligen Untergangs bei Hin- und Rücksendung trägt der jeweilige Absender.

Für Aufträge, neue Fotografien zu erstellen

24. Wird ein Auftrag aus Gründen, die nicht von fotosubjektiv zu vertreten sind, nicht ausgeführt, so kann fotosubjektiv ohne, dass es eines Schadensnachweises bedürfe, ein Ausfallshonorar in Höhe von 50% des vereinbarten Honorars berechnen. Wird ein angefangener Auftrag aus von fotosubjektiv nicht zu vertretenden Gründen nicht fertig gestellt, so steht fotosubjektiv das volle Honorar zu. Als angefangen gilt ein Auftrag, wenn mit der vertraglich geschuldeten Leistung von fotosubjektiv begonnen wurde.
25. Wird die für die Durchführung des Auftrags vorgesehene Zeit aus von fotosubjektiv nicht zu vertretenden Gründen wesentlich überschritten (z.B. wegen Fehlens der Aufnahmeobjekte, wegen fehlender oder mangelhafter Vorbereitung der Aufnahmeobjekte, durch Witterungsverhältnisse bei Außenaufnahmen usw.), so kann fotosubjektiv verlangen, dass sich das Honorar in einem angemessenen Verhältnis erhöht.
26. Gehen Fotografien trotz größter Sorgfalt von fotosubjektiv unter, ohne dass fotosubjektiv dies zu vertreten hat, so berührt dies ihren Honoraranspruch nicht: fotosubjektiv ist in diesem Fall zur Ersatzbeschaffung zu einem vom Auftraggeber zu zahlenden Selbstkostenpreis verpflichtet, es sei denn, dass der Auftraggeber den Untergang zu vertreten hat.

Für die Übertragung von Nutzungsrechten an Fotografien, die nicht für den Auftraggeber angefertigt wurden

27. fotosubjektiv überträgt nur Nutzungsrechte, die Fotografien bleiben ihr Eigentum.
28. Nach Verwendung der Fotografien sendet der Auftraggeber sie unverzüglich und auf eigene Kosten wieder an fotosubjektiv zurück, falls nichts anderes vereinbart wurde. Nicht verwendete Fotografien sind innerhalb eines Monats nach Eingang an fotosubjektiv zurückzusenden.
29. Werden Fotografien trotz zweimaliger schriftlicher Mahnung nicht zurückgesandt oder gehen sie unter, ohne dass fotosubjektiv dies zu vertreten hat, so ist fotosubjektiv berechtigt, eine Verlustgebühr zu berechnen. Diese beträgt für jedes fotografische Unikat (z.B. Negativ, Diapositiv, Sofortbildoriginal, Fotomontage) das Fünffache des vereinbarten Honorars, mindestens aber (2.000,- EURO).

Vertraulichkeit, Schlussbestimmung, Erfüllungsort

30. Die fotosubjektiv unterbreiteten Informationen gelten als nicht vertraulich, soweit nichts anderes vereinbart wird. Der Kunde wird hiermit gemäß § 33 Abs. 1 des Bundesdatenschutzgesetzes sowie § 4 der Teledienst Datenschutzverordnung davon unterrichtet, dass fotosubjektiv ihre Anschrift in maschinenlesbarer Form und für Aufgaben, die sich aus dem Vertrag ergeben, maschinell verarbeitet. Soweit sich fotosubjektiv Dritter zur Erbringung der angebotenen Dienste bedient, ist fotosubjektiv berechtigt, die Kundendaten offen zu legen, wenn dies für die ordnungsgemäße Sicherstellung des Betriebs erforderlich ist.
31. Anders lautende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen hiervon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll eine Vereinbarung treten, die im Rahmen des rechtlich Zulässigen dem Willen der Parteien am nächsten kommt.
32. Der Gerichtsstand ist Köln.

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